Trier

Opfer der Kirche im Bistum Trier

Frühjahr 385: In Trier, damals Hauptstadt des Römerreiches, werden der spanische Christ Priscillian und sechs seiner Gesinnungsgenossen unter die Anklage der Ketzerei gestellt, zu „Geständnissen“ gefoltert und geköpft. Zwei spanische Bischöfe fungieren als Ankläger; Bischof Britto von Trier billigt das Verbrechen ebenso wie Papst Leo I. in Rom.
Dies ist der erste historisch nachweisbare Mord an einem Christen in der Geschichte der katholischen Kirche, es folgen nicht nur Hunderttausende weiterer Opfer, sondern Millionen. Das „Verbrechen“ der später von der Romkirche teilweise als „Priscillianer“ herabgewürdigten Christen bestand in einem Urchristentum, das auch vegetarische Ernährung beinhaltete.

1. Juni 1096: Die Kreuzritter des ersten Kreuzzuges dringen in Trier ein und bringen alle Juden um, die sich nicht katholisch taufen lassen.

8. Juni 1587: Maria Meyer zu Ehrang, eine ältere Frau, wird als „Hexe“ hingerichtet.

4. Januar 1588: Barbara Kirsten von St. Medard wird als „Hexe“ hingerichtet.

26. März 1588: Clara Becker zu Pfalzel wird als „Hexe“ hingerichtet, ebenso Eva Doder und Margreth Iselsbacher von Paltzell.

21. April 1588: Margaretha von Euren wird als „Hexe“ hingerichtet.

15. Mai 1588: Trein Schwerin von Euren wird als „Hexe“ hingerichtet.

11. September 1588: Ternus Becker von Paltzell wird wegen angeblicher Zauberei hingerichtet.

17. September 1588: Anna Junghanß von St. Mattheis wird als „Hexe“ hingerichtet.

28. September 1588: Zirvas Becker von Paltzell wird wegen angeblicher Zauberei hingerichtet.

8. Oktober 1588: Maria Becker von St. Mattheis wird als „Hexe“ hingerichtet.

1589: Der Trierer Weihbischof Peter Binsfeld veröffentlicht seinen „Tractat von den Bekenntnissen der Zauberer und Hexen“, worin er die Folter damit rechtfertigt, Gott werde es schon nicht zulassen, dass Unschuldige verurteilt würden. Deshalb sei jeder Art von Beschuldigung, auch durch Minderjährige, zu glauben. Auch Widerrufe könnten vorausgegangene Geständnisse nicht außer Kraft setzten. Seine Exzellenz Bischof Binsfeld erfand eine besonders grausame Folter: Das „tormen tum vigiliarum“. Dabei wurden die Eingekerkerten über Tage hinweg am Schlaf gehindert und im Kerker umhergetrieben, bis sie vor Qualen wahnsinnig wurden und alles gestanden, was die Inquisitoren der Papstkirche hören wollten.

5. August 1589: Maria zum Drachen wird als „Hexe“ hingerichtet, ebenso Johanneth Schlauwer.

3. September 1589: In einem Straßburger Dokument ist zu lesen, dass (allein bis dahin!) im Bistum Trier 300 Personen wegen angeblicher Zauberei verbrannt worden sind. In einem Dorf habe man „alle Weiber“ verbrannt, ausgenommen zwei.

18. September 1589: Der Schultheiß Dieterich Flade wird als angeblicher „Zauberer“ hingerichtet. Am 22. April war er wegen eines körperlichen Gebrechens von vier Personen auf einem Sessel ins Gefängnis getragen worden. Nach der Verurteilung, der die üblichen Folterungen vorausgegangen waren, bestand er trotz seines hohen Alters und der erlittenen Torturen darauf, zu Fuß zur Richtstätte zu gehen. Aus „besonderer Gnade“ des Erzbischofs Johann wurde er vor dem Verbrennen „in Ehren“ erwürgt. Noch heute zahlt die Stadt Trier Geld an das Erzbistum, weil der damalige Bischof das Vermögen Flades beschlagnahmt hatte – darunter ein Schuldschein zu Lasten der Stadt Trier, den nun bis heute die mörderische Kirche als ihr Eigen betrachtete. Die Kirche erhält also im 21. Jahrhundert noch immer Geld aus dem Vermögen eines Mannes, den sie selbst umbringen ließ und beharrt auch noch im Jahr 2020 auf den Zinseinnahmen aus diesem Blutgeld.

23. März 1590: Peter Behr (auch: Peter Bheer), früherer Bürgermeister von Trier, wird als angeblicher „Zauberer“ hingerichtet

7. April 1590: Hans Wafer von Oberemmel wird in Trier als „Zauberer“ hingerichtet. Er „besagte“, d. h. beschuldigte unter der entsetzlichen Folter weitere 60 Personen, während man in der Regel mit 20 Besagungen zufrieden war. Die Denunziationen nützten ihm aber nichts. Sie führten offenbar nur zur kurzen Unterbrechung der Folter, bis die nächsten Folterungen weitere Namen aus ihm herauspressten.

9. August 1590: Maria Leineweber wird als „Hexe“ hingerichtet, ebenso Appolonie Werk.

23. August 1590: Claß Endreß zu St. Medard wird wegen angeblicher „Zauberei“ hingerichtet.

4. September 1591: Hupericht zu St. Maximin wird als angeblicher „Zauberer“ hingerichtet.

2. Oktober 1591: Niclas Fiedler, Bürgermeister und Schöffe zu Trier, wird wegen angeblicher „Zauberei“ hingerichtet.

18. Dezember 1591: Der Kurfürst und Bischof von Trier erlässt eine Verordnung, um die „vernachlässigende Pflichterfüllung“ im Kampf gegen die „Hexen“ abzustellen.

16. Juli 1594: Hans Reuland, angeblich Teilnehmer am Hexensabbat, wird nach zahlreichen Verhören in Trier hingerichtet.

4. Oktober 1595: Sunna von Lellig wird wegen angeblicher „Zauberei“ hingerichtet. Am gleichen Tag wird Elsa Daum verhaftet, nach Kastellaun überstellt und dort in Gegenwart des ehemaligen Amtmanns Anthoni von der Hardt gefoltert. Sie blieb trotz aller Torturen bis zum 4. Mai 1596 ohne Geständnis und wurde vor ihrer Ermordung vorübergehend nach Hause entlassen.

15. Juni 1604: Trein Schußel zu St. Mattheis wird als „Hexe“ hingerichtet.

5. Juli 1604: Elßen Dicköpfer von St. Mattheis wird als „Hexe“ hingerichtet.

20. April 1629: Kaiser Ferdinand II. erlässt das Restitutionsedikt, wonach den katholischen Landesherren der inzwischen lutherisch gewordene Besitz zurückerstattet werden muss. Daraufhin zwingt der Trierer Erzbischof der Gemeinde Wehrheim den Katholizismus wieder auf und beginnt auch dort mit Hexenprozessen.

23. November 1629: Marie Mertes zu St. Mattheis wird als „Hexe“ hingerichtet.

9. Januar 1630: Burkard Dietrich Senft von Sulburg, Amtmann von Kastellaun, fordert die Gemeinde Winningen auf, den „Hexen“ und „Zauberern“ im Orte mit allem Fleiß nachzuspüren. Damit beginnt eine dreißigjährige Hexenverfolgung in Winningen. In Trier regierte damals Erzbischof Kurfürst Philipp Christoph von Sötern, ein besonders fanatischer und mörderischer Hexenverfolger.

9. April 1634: Erzbischof Philipp Christoph bestimmt in einem Schreiben an den Schultheißen Dr. Freylinger, dass die Justifikations- und Exekutionskosten der armen Personen nach Ermessen aus der Erbschaft und dem Vermögen von deren Kindern genommen werden sollen. Durch die Hexenprozesse Philipp Christophs verarmten, ja verödeten viele Dörfer, da meist alles Gut der unglücklichen Opfer dem Landesherrn anheimfiel, soweit die Exekutionskosten noch etwas übrig ließen.

17. Januar 1681: Erzbischof Johann Hugo erlässt eine Judenverordnung, die die strenge Absonderung der Juden verfügt.