Mainz

Opfer und Täter der Kirche im Kurfüstentum Mainz

4. Februar 856: In Winkel am Rhein stirbt der um 780 in Mainz geborene spätere Erzbischof von Mainz, Hrabanus Maurus. Er bestätigte und verbreitete durch seine Schriften den Glauben an Dämonen und Teufel.

22. Mai 1096: In Mainz werden von den Kreuzfahrern 1100 Juden mit einsernen Kreuzen niedergemacht und die Leichen dann geschändet, indem man die Ermordeten anschließend nackt ausgezogen hat.

15. Juni 1281: In Mainz brechen Judenverfolgungen aus. Die Synagoge wird niedergebrannt, Thorarollen vernichtet. Meir ben Abraham ha-Cohen, der Rabbiner der Stadt, wird ermordet.

19. April 1283: Zur Osterzeit wird in der Nähe von Mainz ein Katholikenkind tot aufgefunden. Ein Verwandter sammelt eine Menschenmenge um sich und verleumdet die Juden, angeblich einen Ritualmord an dem Kind verübt zu haben. Daraufhin plündert der katholische Mob die Häuser der Juden, zehn Juden werden ermordet. Kaiser Rudolf von Habsburg beschlagnahmt die geraubten Güter.

1310: Die Synode von Mainz beschließt: Der Übertritt eines Katholiken zum Judentum oder die Rückkehr eines katholisch getauften Juden zu seiner früheren Religion ist wie erwiesene „Häresie“ zu behandeln.

Die Kirche war hier, wie in vielen anderen Fällen, Vorbild für die Nazis. Am 26. Juni 1942 beschloss der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes Königsberg: Der Übertritt eines katholischen oder evangelischen Konfessionsangehörigen zur jüdischen Religion setzt ihn der Gefahr aus, wie ein Jude behandelt zu werden.

24. August 1349: Weil man sie beschuldigt, an der Pest schuld zu sein, werden in Mainz 6000 Juden umgebracht. Manche ziehen es womöglich vor, durch eigene Hand zu sterben. Es gibt eine Überlieferung, dass sie ihre Häuser in Brand setzten und darin umkamen. Doch waren sie das wirklich selbst? Oder wurden sie in ihren Häusern eingeschlossen, diese in Brand gesetzt und die Bewohner auf diese schreckliche Weise ermordet?

29. November 1451: In Mainz ergeht das gegen Juden gerichtete Dekret des päpstlichen Legaten Kardinal Nikolaus von Kues im Auftrag von Papst Nikolaus V., wonach fortan alle Juden durch ein Abzeichen an ihrer Kleidung öffentlich gekennzeichnet werden sollen. Die Männer haben einen gelben Ring zu tragen, die Frauen drei blaue Streifen an ihrem Schleier.

19. Juni 1481: Der Dominikanermönch Jakob Sprenger wird zum Inquisitor für das Bistum Mainz ernannt. In der Bestellungsurkunde verweist Papst Innozenz VIII. darauf, „dass in den Provinzen von Mainz Menschen durch Dämonen missbraucht werden“. Sprenger verfasste mit Heinrich Krämer, ebenfalls Dominikaner, den berüchtigten „Hexenhammer“, den mit päpstlicher Druckerlaubnis herausgegebenen Leitfaden zum Foltern und Morden. Laut Soldan/Heppe („Geschichte der Hexenprozesse“) wurden „im Kurfürstentum Mainz … schon vom Ende des fünfzehnten Jahrhunderts an Hexen und Zauberer fleißig verbrannt“, doch die Prozessakten darüber sind offenbar verschollen.

12. Juni 1587: Zwei der Hexerei verdächtigte Frauen werden aus Stockum im Westerwald nach Mainz gebracht. Die eine erliegt am 20. Juni ihren Folterqualen, die andere gesteht unter unvorstellbaren Torturen jegliche Schuld, so dass man zur Hinrichtung schreitet. Die Lebende wird in ein Fass geschlagen, die Tote in einen Sack genäht. Man fährt beide nach Nackenheim und verbrennt sie dort.

1593: Die flüchtige Schmidtbeckin aus Neudenau wird in Mainz aufgegriffen, gefoltert und im November als „Hexe“ hingerichtet.

1599: In Mainz erscheinen die „Disquisitiones“ des Jesuiten Martin Delrio, der die Rechtmäßigkeit der Todesstrafe für „Hexen“ unter anderem aus den Büchern Mose begründet, von Priestern verfasste Schriften, für die man bis heute den Namen des Gottespropheten Mose missbraucht.

1603: Höhepunkt der Hexenbrände im kurmainzischen Spessart und im benachbarten Bachgau, denen insgesamt 231 Menschen zum Opfer fallen. Verantwortlicher Kurfürst ist Johann Adam von Bicken.

1611: Unter Kurfüst Johann Schweikard von Kronberg werden in Kleinwallstadt 84 „Hexen“ hingerichtet. Auch im kurmainzischen Lohr beginnen berüchtigte Hexenprozesse, denen über 170 Menschen zum Opfer fallen. Insgesamt sterben im Kurfüstentum Mainz in der Zeit der Hexenverfolgungen über 1000 Menschen durch den Scharfrichter.

1612: „Zur Abwehr der verderblichen Zaubereien“, so die Jesuiten aus Aschaffenburg, „setzte der Erzbischof ein dreitägiges Fasten und eine Bittprozession an“.

1614: Der Miltenberger Johann Konrad von Vorburg rühmt die „Güte“ seines Fürsten, Erzbischof Johann, „der nicht, wie vordem, angebliche Hexen lebendig verbrennen, sondern enthaupten und aufknüpfen und ihre Leiber nach Eintritt des Todes verbrennen läßt“. Johann läßt in Miltenberg 44 Frauen und 30 Männer hinrichten, seine Nachfolger noch 175 weitere.

1618: Hochheim nimmt zur „Ausrottung der Zauberei“ beim St.-Klara-Kloster in Mainz ein Darlehen von 2000 Gulden auf.

6. September 1627: Im kurmainzischen Dieburg wird Philipp Krämer mit dem Schwert hingerichtet, sein Leichnam verbrannt. Im Verhör hatte er seiner Verwunderung Ausdruck gegeben, dass man an solche abergläubischen Sachen glaube (vgl. die Absurditäten, die noch heute in der Vatikankirche und der Lutherkirche geglaubt werden müssen). Die Zeugenaussagen gegen ihn seien alle falsch, man habe sie in Pein und Marter erzwungen.
In Dieburg werden in diesem Jahr zwischen 36 und 85 Menschen hingerichtet. Ganze Familien sind dort in den Folgejahren ausgerottet worden. Die Dauer der Folter, z. B. des Aufziehens am Seil, wird mit einer bestimmten Anzahl von Vaterunsern gemessen.

20. Januar 1628: Der Dechant des St.-Peter-Stiftes zu Mainz teilt von einer Visitationsreise nach Großkrotzenburg aus dem Erzbischof mit, dort sei von den der Hexerei Bezichtigten bereits die erste ergriffen, gefoltert und geständig; sechs weitere seien bereits verhaftet worden. In Großkrotzenburg und Bürgel werden etwa 300 Personen hingerichtet. Der Kapitularpräsenzkammer zu Mainz fallen infolgedessen an die tausend Morgen konfiszierter Ländereien zu – eine der typischen Grundlagen für den Reichtum der Kirche bis heute.

14. September 1674: Die Mainzer Fakultät entscheidet in Sachen Katharina Mossier zu Westerburg, dass die als „Hexe“ Beklagte nicht allein in Haft zu nehmen, sondern auch, wenn sie ihr Gewissen nicht gütlich zu reinigen gedächte, peinlich abzufragen, also zu foltern sei.

6. März 1882: Das Bischöfliche Ordinariat Mainz erteilt die kirchliche Druckerlaubnis für das Buch „Die Hölle“ des Priesters Josef Bautz aus Münster. Darin wird unter anderem behauptet, der Teufel bringe Samenübertragungen auf Menschen zuwege und verursache durch schwarze Magie Unwetter und Krankheiten.
Wegen solcher Behauptungen wurden im 16. und 17. Jahrhundert Zehntausende von Menschen in Deutschland als „Hexen“ oder „Zauberer“ umgebracht. Noch heute leiden ungezählte Menschen aufgrund der kirchlichen Lehre einer angeblichen „ewigen Verdammnis“ und eines angeblich „strafenden Gottes“ unter „ekklesiogenen“ (kirchenbedingten) Neurosen.