Hinrichtung einer „Hexe“ noch im Jahr 1782

Schweiz, 1782: Europa befindet sich im Zeitalter der Aufklärung. An Hexen und Unholde samt ihren Zaubereien glaubt lange schon keiner mehr – anscheinend. Der letzte Hexenprozess liegt 80 Jahre zurück. Doch dann wird im Schweizer Kanton Glarus Anna Göldi enthauptet – die letzte Hexe Europas.

Die Dienstmagd Anna Göldi soll die 9-jährige Tochter ihres Dienstherren, des mächtigen und einflussreichen Doktor Tschudi, verhext haben, sodass sie Stecknadeln spuckt. Schon der normale Menschenverstand sagt uns, dass dies nicht die Wahrheit sein kann. Was steckt wirklich hinter der mörderischen Überlieferung?

Der Schweizer Autor und Rechtswissenschaftler Walter Hauser beleuchtet nicht nur die tragischen Vorgänge um die Dienstmagd Anna Göldi selbst, sondern auch deren soziale und politische Hintergründe, etwa die Machtverhältnisse in der damaligen Eidgenossenschaft, die unter einflussreichen Schweizer Adels- und Bürgerfamilien hart umkämpft waren:
Die Familie Tschudi, deren Dienstmagd Anna Göldi ist, war damals sehr um ihr gesellschaftliches Ansehen mit der üblichen Lobhudelei besorgt. Schon eine Dienstmagd, die zuviel weiß, könnte dieses Ansinnen gefährden, erst recht ein außereheliches Verhältnis des hochangesehenen Hausherrn zu einer Hausangestellten. Das wäre ein Skandal, der um keinen Preis bekannt werden dürfte, wenn man um die gesellschaftliche Anerkennung in der Masse derer buhlt, von denen jeder Einzelne ebenfalls angesehen und in der Mitte stehen möchte.

Bei der Lektüre des Buches wird immer klarer, dass auf Anna Göldi wohl beides zutraf. Sie sollte deshalb wohl von den Garanten der scheinheiligen Fassaden aus dem Weg geschafft werden – egal wie.

Wesentlicher Drahtzieher im Hintergrund ist der evangelische Geistliche und oberste Sittenwächter von Glarus, ebenfalls der Familie Tschudi angehörig. Er treibt die Beweisführung, die mehr als rätselhaft vor sich geht, eifrig voran und ist sehr bemüht, die „Schuld“ Anna Göldis als bewiesen darzustellen. Er gehört der reformierten Kirche an und übt seinen Einfluss auch auf den Evangelischen Rat aus, der in diesem Fall die Gerichtsbarkeit darstellt.

Anna Göldi setzt sich zunächst mutig zur Wehr, wird jedoch dann gefoltert und so zu einem „Geständnis“ gezwungen. Weil man eine Anklage wegen „Hexerei“ vermeiden will, macht man ihr wegen „Vergiftung und Verzauberung“ den Prozess. Dann „müsse“ man sie auch nicht verbrennen, sondern „nur“ enthaupten.

Dennoch sind die kritischen Reaktionen schon damals, Ende des 18. Jahrhunderts, heftig. Während in den Zeitungen der Schweiz nichts vom Prozess in Glarus und nachfolgend auch keine Berichte über dessen Ausgang oder die Verurteilung zu finden war, ist man in Deutschland und Frankreich immerhin schon empört über das Vorgehen im Nachbarland, ja, man macht sich über die Schweizer lustig, weil sie anscheinend immer noch an Hexen glauben. Doch auch das führt nicht zu einer öffentlichen Reaktion seitens der Schweiz, im Gegenteil: Man lässt ausländische Journalisten verfolgen, weil sie in der Schweiz recherchierten, um Licht in diesen mysteriösen Fall zu bringen. Anna Göldis Fall wird schlichtweg unter den Teppich gekehrt.

Die Schweiz, 225 Jahre später: Im Jahr 2007 setzt sich der der Buchautor Walter Hauser bei Kirche und Regierung für eine Rehabilitierung Anna Göldis ein. Ein nahe liegender Gedanke – denn z. B. in Schottland, den USA, England und manchen weiteren Ländern wurden einst zu Unrecht Verurteilte von mancher „Schuld“ frei gesprochen, und man gab öffentlich zu, viele Unschuldige hingerichtet zu haben. Doch in der Schweiz scheint die Zeit – oder der Menschenverstand – bei Kirche und Obrigkeit stehen geblieben zu sein. Sowohl die Glarner Kantonsregierung als auch der evangelisch-reformierte Kirchenrat bekundeten, eine offizielle Rehabilitierung der als „Zauberin“ Verurteilten sei nicht mehr vonnöten – die Geschichte sei ja längst aufgearbeitet worden. Tatsächlich? Mit solchen Ausreden schiebt man die damaligen Geschehnisse von sich weg und will nicht zugeben, dass die Geistlichkeit damals die politisch Mächtigen benützt hat, um ihre Inquisitionsurteile zu vollstrecken anstatt sich wenigstens zu bemühen, das Gewissen einzuschalten und Anna Göldi freizusprechen.

Doch wen wundert es? Auch heute noch kann es Andersdenkenden und Menschen, die ihren Mund aufmachen und unbequeme Dinge äußern, passieren, dass sie diskriminiert werden, oft unter maßgeblicher Beteiligung der Kirchen mit ihren so genannten Weltanschauungs- und Sektenbeauftragten, den neuen Inquisitoren.

Die moralische Verantwortung der Kirchen für die Hexenverfolgung wird heute noch immer von zahlreichen Kirchenvertretern in Frage gestellt, obwohl der Hexenwahn durch den mit päpstlicher Druckerlaubnis von einem Dominikaner verfassten „Hexenhammer“ erst richtig angeheizt und später von den Reformatoren Luther, Zwingli und Calvin eins zu eins übernommen wurde.

Walter Hauser, „Der Justizmord an Anna Göldi – Neue Recherchen zum letzten Hexenprozess in Europa“, Limmat-Verlag Zürich 2007, ISBN 978-3-85791-525-3, 20,80

PS: Im Jahr 2008, ein Jahr nach der Erscheinung des Buches an dem – auf Betreiben aus der Führerschaft der evangelisch-reformierten Kirche verübten – Justizmord an Anna Göldi, erkannte der Glarner Landrat dann doch die Hinrichtung gemäß des Urteils des „Evangelischen Rats von Glarus“ als Justizmord an – eines der vielen Millionen Opfer der Kirche.